Seit dem Herbst 2008 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) Effizienzmaßnahmen an Klima- und Kälteanlagen. Für mehr als 2.300 Anträge wurden in diesem Zeitraum Zuwendungen in Höhe von insgesamt knapp 65 Mio. Euro ausgezahlt.
Die bislang geltende Richtlinie wurde nunmehr grundlegend überarbeitet. Das Förderverfahren wird ab Januar 2014 stark vereinfacht und der Bereich der förderfähigen Anlagen ausgeweitet.
Die Förderfähigkeit einer Anlage wird zukünftig anhand der installierten Leistung (kW) und nicht mehr wie bislang anhand des Stromverbrauchs (kWh) ausgemacht. Ab Januar 2014 werden Kompressions-Kälteanlagen mit 5 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme, Kompressions-Klimaanlagen mit 10 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme und Sorptionsanlagen mit 5 bis 500 kW Kälteleistung gefördert. Voraussetzung für die Förderung von Sorptionskälteanlagen ist, dass die Wärme aus KWK-Anlagen stammt oder Abwärme genutzt wird.
Anstelle einer umfangreichen Berechnung wird nunmehr die Effizienz der Gesamtanlage an Hand eines "Kälteanlagen-Energieeffizienz-Ausweis" entsprechend der verwendeten Komponenten bestimmt. Die Förderung der Beratung ist weiterhin eigenständig möglich. Gegenstand sind die Datenerhebung sowie die Konzipierung der geplanten Anlage. Die Bonusförderung für die Nutzung von Abwärme ist weiterhin möglich.
Förderanträge nach der novellierten Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 01.01.2014 entgegen. Für die Antragstellung ist ein elektronisches Antragsverfahren eingerichtet worden.
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Quelle: PM des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle