Franchising
Inhaltsangabe
Definition
Franchising ist kein geschützter Begriff. Diese Vertragsform ist weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch im Handelsgesetzbuch geregelt. Der deutsche Franchise-Verband definiert Franchising als:
"vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbstständiger Unternehmen auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses"
Man unterscheidet drei Formen:
Vertriebsfranchising:
Der Franchise-Nehmer verkauft bestimmte Waren in seinem Geschäft, das den Namen des Franchise-Gebers trägt. Beispiel: Baumärkte
Dienstleistungsfranchising:
Der Franchise-Nehmer bietet Dienstleistungen unter der Geschäftsbezeichnung des Gebers an und verpflichtet sich, bestimmte Richtlinien und Vorgaben einzuhalten. Beispiele: Hotelkette, Musikschule
Produktionsfranchising:
Der Franchise-Nehmer stellt bestimmte Ware nach Anweisung des Franchisegebers selbst her; er verkauft die Produkte unter dem Warenzeichen des Franchisegebers. Beispiel: Getränkeabfüllbetrieb
Eine umfangreiche und gut gegliederte Darstellung von zahlreichen unterschiedlichen Franchisesystemen gibt es beim FranchisePORTAL